PROZESSKOSTENRECHNER nach RVG
DIE HILFE ZUR BERECHNUNG DER ANWALTSKOSTEN UND GERICHTSKOSTEN EINES ZIVILPROZESSES
Geben Sie in das Feld "Streitwert"
den Betrag ein, um den prozessiert wird.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte
vertreten sind, markieren Sie das Feld
"Kläger hat Anwalt" und/oder
"Beklagter hat Anwalt".
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich
ist geben Sie die geschätzten Kosten hierfür
ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der
Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
Das Feld "Berufung" markieren Sie,
wenn Sie die Kosten der 2. Instanz
berechnen wollen.
Der Prozesskostenrechner ist ein kostenloser Service
der Kanzlei Heidelberg Holst Rechtsanwälte Hamburg
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Warum eigentlich Anwaltskosten ?

Gemäß Lexikon sind Anwaltskosten die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden regelte bis 31.7.2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), seit 1.8. befindet sich die Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).