PROZESSKOSTENRECHNER nach RVG
DIE HILFE ZUR BERECHNUNG DER ANWALTSKOSTEN UND GERICHTSKOSTEN EINES ZIVILPROZESSES
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Haben Sie Fragen zur Berechnung von Prozesskosten? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft unter Tel. 040 244249-60
Aktuell gesucht: Referendariat Hamburg Informieren Sie sich auf unserer Homepage über weitere Details über unsere Referendarangebote im Bereich Medienrecht. Warum eigentlich Anwaltskosten ? Gemäß Lexikon sind Anwaltskosten die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden regelte bis 31.7.2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), seit 1.8. befindet sich die Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). |
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