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Prozesskostenrechner  nach RVG

Die Hilfe zur Berechnung der Anwaltskosten und Gerichtskosten eines Zivilprozesses

Sie suchen wegen der hohen Prozesskosten einen Prozessfinanzierer?
Hier finden Sie Ihre Prozessfinanzierung:
 

 
  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
     
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
     
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
     
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
Prozessfinanzierung

Der Prozesskostenrechner ist ein kostenloser Service der Kanzlei Heidelberg Holst Rechtsanwälte Hamburg

Haben Sie Fragen zur Berechnung von Prozesskosten? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft unter Tel. 040 244249-60

Aktuell gesucht: Referendariat Hamburg  Informieren Sie sich auf unserer Homepage über weitere Details über unsere Referendarangebote im Bereich Medienrecht.

Warum eigentlich Anwaltskosten ?

Gemäß Lexikon sind Anwaltskosten die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden regelte bis 31.7.2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), seit 1.8. befindet sich die Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).