Prozesskostenrechner 2026 Was kostet ein Prozess?
Geben Sie ein, um wie viel Geld gestritten wird. Der Rechner zeigt sofort, was Gericht, Ihr Anwalt und der Anwalt der Gegenseite kosten und was Sie zahlen müssen, wenn Sie verlieren.
Nach RVG und GKG in der Fassung ab 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025). Stand: .
Anwalts- und Gerichtsgebühren im Einzelnen
Die Aufstellung folgt dem Vergütungsverzeichnis des RVG und dem Kostenverzeichnis des GKG. So können Sie jede Position mit der Rechnung Ihres Anwalts oder dem Kostenfestsetzungsbeschluss vergleichen.
So werden die Prozesskosten berechnet
Ein Zivilprozess kostet in jeder Instanz dreimal Geld: für das Gericht, für den eigenen Anwalt und für den Anwalt der Gegenseite. Wer verliert, zahlt alle drei. Die Höhe hängt fast nur vom Streitwert ab. Aus ihm ergibt sich eine einfache Gebühr, die je nach Verfahrensschritt mit einem festen Satz multipliziert wird.
Gericht
In der ersten Instanz fällt das Dreifache der einfachen Gerichtsgebühr an, in der Berufung das Vierfache, in der Revision das Fünffache. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, sinkt die Gebühr deutlich, in der ersten Instanz auf das Einfache.
Ihr Anwalt
Ihr Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr für das Betreiben des Prozesses und eine Terminsgebühr für die mündliche Verhandlung. Dazu kommen eine Auslagenpauschale von bis zu 20 € und die Umsatzsteuer. War er schon außergerichtlich tätig, wird die Hälfte dieser Gebühr angerechnet.
Anwalt der Gegenseite
Der Anwalt der Gegenseite rechnet nach denselben Regeln ab. Verlieren Sie, müssen Sie seine Kosten erstatten. Gewinnen Sie, erstattet die Gegenseite Ihnen Ihre. Im Verlustfall zahlen Sie die Anwaltskosten also doppelt.
Rechtsgrundlagen: § 13 RVG (öffnet in neuem Tab) mit Vergütungsverzeichnis, § 34 GKG (öffnet in neuem Tab) mit Kostenverzeichnis und § 91 ZPO (öffnet in neuem Tab) zur Kostentragung.
Prozesskosten-Tabelle nach Streitwert
Verlieren Sie einen Prozess um 5.000 €, zahlen Sie in der ersten Instanz rund 2.668 €, mit Berufung rund 5.760 €. Bei 10.000 € Streitwert sind es rund 4.776 € beziehungsweise 10.301 €. Die Tabelle zeigt typische Werte für ein Verfahren mit Urteil, ohne vorherige außergerichtliche Tätigkeit, bei 19 % Umsatzsteuer.
| Streitwert | Ihr Anwalt | Gericht | Risiko 1. Instanz | Risiko mit Berufung |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 300,48 € | 183,00 € | 783,96 € | 1.695,32 € |
| 3.000 € | 724,41 € | 376,50 € | 1.825,32 € | 3.944,30 € |
| 5.000 € | 1.078,44 € | 511,50 € | 2.668,38 € | 5.760,36 € |
| 10.000 € | 1.963,50 € | 849,00 € | 4.776,00 € | 10.300,52 € |
| 25.000 € | 2.781,63 € | 1.306,50 € | 6.869,76 € | 14.836,88 € |
| 50.000 € | 4.060,88 € | 1.914,00 € | 10.035,76 € | 21.678,40 € |
| 100.000 € | 5.244,93 € | 3.594,00 € | 14.083,86 € | 30.618,78 € |
Häufige Fragen zu Prozesskosten
Wer zahlt die Kosten eines Prozesses?
Wer verliert, trägt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Gewinnt jede Seite teilweise, werden die Kosten im Verhältnis von Gewinnen und Verlieren aufgeteilt. Bei einem Vergleich wird die Kostenverteilung meist mitverhandelt.
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert ist der Geldbetrag, um den gestritten wird. Bei einer Zahlungsklage ist das die geforderte Summe. Geht es nicht um Geld, setzt das Gericht einen Wert fest, zum Beispiel bei Mietstreitigkeiten meist die Jahresmiete. Alle Gebühren richten sich nach diesem Wert.
Was kostet ein Anwalt bei einem Streitwert von 5.000 €?
In der ersten Instanz mit Urteil kostet der eigene Anwalt bei 5.000 € Streitwert rund 1.078 € einschließlich Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Verlieren Sie, kommen die Kosten des gegnerischen Anwalts in gleicher Höhe und rund 512 € Gerichtskosten hinzu, zusammen rund 2.668 €.
Was hat sich zum 1. Juni 2025 geändert?
Mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) sind die Anwaltsgebühren nach § 13 RVG und die Gerichtsgebühren nach § 34 GKG um rund 6 Prozent gestiegen. Maßgeblich ist, wann der Anwalt beauftragt wurde: bei Aufträgen ab dem 1. Juni 2025 gelten die neuen Beträge. Für ältere Aufträge können Sie den Rechtsstand unter „Gebührensätze und weitere Angaben“ umstellen.
Gilt der Rechner auch für Arbeitsgericht und Familiengericht?
Nur eingeschränkt. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG), und die Gerichtsgebühren sind niedriger. In Familiensachen gilt das FamGKG, in Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren gelten eigene Regeln. Der Rechner ist auf Zivilprozesse vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem BGH ausgelegt.
Was tun, wenn ich mir den Prozess nicht leisten kann?
Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen (§ 114 ZPO). Das nötige Formular zur Prozesskostenhilfe können Sie online ausfüllen (öffnet in neuem Tab) und dann beim Gericht einreichen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Streit versichert ist und nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist. Bei höheren Streitwerten kommt auch eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung infrage.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner verwendet die gesetzlichen Gebührentabellen und die üblichen Gebührensätze. Tatsächliche Kosten können abweichen, etwa durch Honorarvereinbarungen, Reisekosten, Sachverständige oder eine vom Antrag abweichende Streitwertfestsetzung. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
In Zusammenarbeit mit Heidelberg Holst & Partner
Der Prozesskostenrechner ist in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Heidelberg Holst & Partner Rechtsanwälte, Hamburg, entstanden. Wenn Sie nach der Berechnung eine Einschätzung zu Ihrem Fall brauchen, erreichen Sie die Kanzlei in der Hamburger Innenstadt.
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