PROZESSKOSTENRECHNER nach RVG
DIE HILFE ZUR BERECHNUNG DER ANWALTSKOSTEN UND GERICHTSKOSTEN EINES ZIVILPROZESSES

Prozessfinanzierung

Als Prozessfinanzierung bezeichnet man grundsätzlich, wenn eine (juristische) Person die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche übernimmt und dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung am erzielten Erlös erhält.

Als Prozessfinanzierer treten häufig große Versicherungen insbesondere Rechtsschutzversicherungen auf.

Eine Prozessfinanzierung kommt aber nicht in jedem Verfahren in Betracht. Regelmäßig muss ein gewisser Mindeststreitwert erreicht sein, damit ein Finanzierer das Risiko einer Prozessfinanzierung eingeht, denn er übernimmt sämtliche Kosten, die das Verfahren mit sich bringt. Dazu zählen Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen sowie eigenen Anwalts, sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige.

Die Beteiligungsquote richtet sich nach mehreren Faktoren. Entscheidend sind regelmäßig die Erfolgsaussichten bzw. das Prozessrisiko sowie die Höhe des Streitwerts. Ebenfalls variiert die Beteiligungsquote je nach Prozessfinanzierer und danach ob die Kosten des Verfahrens komplett oder nur zum Teil übernommen werden.

Bevor eine Zusage über eine Finanzierung einer Rechtsverfolgung erfolgt, werden der Sachverhalt und alle relevanten Unterlagen intensiv juristisch geprüft. Die Prüfung erfolgt durch interne oder externe Rechtsanwälte, die bei ihrer Prüfung insbesondere auch die Gepflogenheiten der Rechtsprechung berücksichtigen.

Für den Anspruchsinhaber bietet die Prozessfinanzierung die Möglichkeit einen Anspruch ohne oder mit geringem finanziellem Risiko zu verfolgen. Dadurch wird zum einen gerade bei großen Streitwerten die Liquidität geschont. Zudem müssen Unternehmen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten nicht länger in der Bilanz ausweisen, soweit eine Finanzierung erfolgt.

Als Rechtsanwalt, der den Anspruch namens und in Vollmacht des Inhabers geltend macht, ergibt sich so die Chance ein Verfahren zu führen, dessen Finanzierung zumindest für die jeweilige Instanz gesichert ist. Zudem ergeben sich durch die Zusammenarbeit mit den Prüfern des Prozessfinanzierers gute Möglichkeiten für eine effektive Verfahrensgestaltung für den Rechtsanwalt.

Das Institut der Prozessfinanzierung hat sich im Bereich des Risikomanagements etabliert, so dass mittlerweile ab einem gewissen Streitwert (je nach Finanzierer zwischen 10.000 € und 500.000 €) jedes Verfahren finanziert wird, wenn zumindest eine gewissen Aussicht auf Erfolg besteht und ein geldwerter beteiligungsfähiger Ertrag zu erwarten ist.

Ebenfalls erfolgt eine Prozessfinanzierung im Rahmen von Sammelklagen, wenn eine Finanzierungsgesellschaft mehrere kleinere Ansprüche zusammengefasst geltend macht.
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