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Kosten des Mahnverfahrens

Erstellt am mit Prozesskostenrechner.de

Mahnbescheid-Kostenrechner

Geben Sie ein, wie viel Ihr Schuldner Ihnen schuldet. Der Rechner zeigt, was Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Anwalt kosten.

Nach GKG und RVG in der Fassung ab 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025).

Der offene Betrag ohne Zinsen und Mahnkosten. Diese erhöhen die Gebühren nicht.

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Wer stellt den Antrag?
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Gerichts- und Anwaltsgebühren im Einzelnen

Die Aufstellung folgt dem Kostenverzeichnis des GKG und dem Vergütungsverzeichnis des RVG. So können Sie jede Position mit der Kostenrechnung des Mahngerichts oder der Rechnung Ihres Anwalts vergleichen.

So läuft das Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist der schnellste Weg zu einem Vollstreckungstitel, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet. Es ist nicht zu verwechseln mit Mahnschreiben eines Inkassobüros.

  1. Mahnbescheid beantragen

    Sie stellen den Antrag beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht.

  2. Zwei Wochen abwarten

    Der Schuldner erhält den Mahnbescheid und kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

  3. Vollstreckungsbescheid beantragen

    Bleibt der Widerspruch aus, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Er wirkt wie ein Urteil.

  4. Vollstrecken

    Mit dem Titel können Sie das Konto pfänden lassen oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird aus dem Mahnverfahren ein Prozess. Rechnen Sie aus, was dann auf Sie zukommt.

Prozesskosten berechnen

Häufige Fragen zum Mahnbescheid

Was kostet ein Mahnbescheid?

Das Mahngericht erhebt eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Wert der Hauptforderung, mindestens 38 € (Nr. 1100 KV GKG). Damit ist das gesamte Mahnverfahren einschließlich Vollstreckungsbescheid abgegolten. Beauftragen Sie einen Anwalt, kommen seine Gebühren hinzu: eine 1,0-Gebühr für den Mahnantrag und eine 0,5-Gebühr für den Vollstreckungsbescheid.

Wer trägt am Ende die Kosten?

Ergeht der Vollstreckungsbescheid, muss der Schuldner die Kosten des Verfahrens erstatten, auch Ihre Anwaltskosten (§ 91 ZPO). Vorstrecken müssen Sie die Gerichtskosten trotzdem. Ist beim Schuldner nichts zu holen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?

Nein. Den Antrag können Sie selbst stellen, am einfachsten online über das gemeinsame Mahnportal der Länder. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird daraus ein normaler Prozess. Ab 5.000 € ist dann vor dem Landgericht ein Anwalt Pflicht.

Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?

Dann geht das Verfahren auf Antrag in einen Prozess über. Die bereits gezahlte Gerichtsgebühr und die Anwaltsgebühr für den Mahnantrag werden auf die Kosten des Prozesses angerechnet. Was ein Prozess insgesamt kostet, zeigt der Prozesskostenrechner.

Erhöhen Zinsen und Mahnkosten die Gebühren?

Nein. Maßgeblich ist nur die Hauptforderung. Zinsen, Mahngebühren und Inkassokosten, die Sie als Nebenforderung geltend machen, bleiben bei der Berechnung außen vor.

Was gilt bei Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis?

Zuständig ist das Arbeitsgericht. Die Gerichtsgebühr ist niedriger (0,4-Gebühr, mindestens 31 €) und entsteht erst mit dem Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Ihre Anwaltskosten tragen Sie in jedem Fall selbst (§ 12a ArbGG).

In Zusammenarbeit mit Heidelberg Holst & Partner

Der Mahnbescheid-Kostenrechner ist in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Heidelberg Holst & Partner Rechtsanwälte, Hamburg, entstanden. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt oder Sie Hilfe bei der Vollstreckung brauchen, erreichen Sie die Kanzlei in der Hamburger Innenstadt.

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